charter-versicherungen

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YACHT-POOL entwarf bereits 1986 Bedingungen, die speziell die Charter-Skipper schützen. Dabei geht es nicht nur um "Bagatellschäden", wie Kautionsschäden, sondern auch um die grobe Fahrlässigkeit, die oft unscheinbar und dennoch rücksichtslos die Zukunft des Skippers beeinträchtigen kann.

Daher ist ein Versicherungsschutz zumindest für die Skipper-Haftpflicht unumgänglich.

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