yacht-kasko

31 Punkte, die für YACHT-POOL sprechen.     

      Vergleichen Sie mit Ihrer bisherigen Versicherung!

 

  • Ist die Versicherungssumme als „Feste Taxe“ in einer so klaren und kundenorientierten Form wie bei YACHT-POOL festgelegt und Unterversicherung ausgeschlossen?

  • Ist die „Feste Taxe“ zeitlich unbegrenzt, d.h. gilt sie solange, bis Sie einen anderen Versicherungswert wünschen, der dann einvernehmlich festgelegt wird?

  • Ist eine Überschreitung des in der Police genannten Fahrtgebietes möglich?

  • Sind Schadenminderungskosten (Bergekosten) zusätzlich über die Versicherungssumme hinaus mitversichert? Dies ist für den Fall des Totalschadens und die zusätzlich aufgewandten Bergekosten wichtig.

  • Sind Wrackbeseitigungskosten zusätzlich über die Versicherungssumme hinaus mitversichert?

  • Sind die Transportkosten – Winter-, Werft- und Reparaturliegezeiten
    – ebenso mitversichert wie das Slippen, Kranen etc.?

  • Sind lose und fest eingebaute Ausrüstungsgegenstände mitversichert?
    Auch wenn sie außerhalb des Schiffes in verschlossenen Räumen aufbewahrt werden?

  • Wird bei Kollisionsschäden, verursacht von anderen Wasserfahrzeugen,
    Feuerschäden, verursacht durch Dritte, nur ein Drittel der vereinbarten
    Selbstbeteiligung angerechnet?

  • Entfällt die Selbstbeteiligung bei Totalverlust und Transportschäden?

  • Erhalten Sie einen Schadensfreiheitsrabatt von bis zu 40%?

  • Bleibt Ihr Schadensfreiheitsrabatt unberührt, wenn Sie nach 4 schadenfreien Versicherungsjahren einen Schaden erleiden (Rabattretter)?

  • Haben Sie in Ihrem Vertrag eine „Allgefahrendeckung“, die besagt, dass alles was nicht ausgeschlossen ist, automatisch Versicherungsdeckung hat? Damit ist eine Einzelaufzählung, wie z.B. Brand, Blitzschlag, Strandung, Brechen von Masten, Propeller- und Wellenschäden, Vandalismus usw. nicht mehr nötig. Das Problem, dass nicht aufgezählte Risiken auch nicht versichert sind, wie das bei der sog. „Einzelgefahrendeckung“ der Fall ist, ist damit  beseitigt.

    Zudem kommt es bei der „Allgefahrendeckung“ gem. unserer Formulierung zu einer Umkehr der Beweislast. D. h. im Schadensfall muss der Versicherer ggf. beweisen, dass er nicht bezahlen muss (bei der „Einzelgefahrendeckung“ müssen Sie beweisen, dass der Versicherer bezahlen muss).

Der kleine Unterschied mit großer Wirkung!


      Bei Kasko

  • Werden bei Ihrem Vertrag Schäden ohne Abzüge „neu für alt“ beglichen (soweit nicht anders vereinbart)?

  • Haben Sie eine „Schadensdeckung“? Sie bietet mehr als eine „Unfalldeckung“, denn diese erstreckt sich nur auf Schäden aufgrund plötzlicher Einwirkung von außen!

  • Sind demgemäß auch Risiken wie Kurzschluss, Überspannung, Glasbruch, Schmorschäden usw. versichert? Also all die vielen Risiken, an die man vielleicht gar nicht denkt.

  • Ist das Reissen von Segeln auch bei Windstärken unter 8 Beaufort versichert?

  • Sind Schäden durch Aufruhr, Unruhe jeder Art, Landfriedensbruch, Plünderung, Streik, böswillige Handlungen Dritter, Diebstahl, Vandalismus, und Unfälle (wie z. B. Brand, Schmorschäden, Kollision, Strandung, Sinken, Angrundgeraten, Brechen und Knicken von Masten und Bäumen, Beschädigung am laufenden Gut, sowie Reissen von Segeln) mitversichert?

  • Ist das Regattarisiko mitversichert?

  • Sind an Deck verzurrte Gegenstände und das Beiboot auch gegen einfachen Diebstahl versichert?

  • Ist Ihr Beiboot mit Motor in der Haftpflicht prämienfrei mitversichert?

  • Sind Folgeschäden aus Konstruktions- und Materialfehlern gedeckt?

  • Wird bei Totalverlust nur der tatsächlich erzielbare Restwert abgezogen?

  • Ist sicher, dass es keine unklaren vertraglichen Ausschlüsse gibt, wie z.B. ungenügende Vertäuung, unzureichende Bemannung etc.?

 

      Bei Haftpflicht


  • Sieht die Haftpflichtversicherung auch eine erweiterte Gewässerschadensdeckung vor?

  • Sieht Ihre Haftpflicht eine Pauschaldeckung vor? D. h. dass die vereinbarte Deckungssumme bei Personenschäden in voller Höhe zur Verfügung steht, auch wenn nur eine Person geschädigt wird?

  • Sind Mietsachschäden und Vermögensschäden mitversichert?

  • Sind Schäden an angemieteten Elektro- und Wasseranlagen, z. B. in Marinas, an Stegen, mitversichert?

  • Werden durch Ihren Haftpflichtversicherer auch unbegründete Ansprüche abgewehrt?

  • Leistet die Haftpflichtversicherung auch, wenn Sie einer in Seenot geratenen Yacht Bergehilfe gewähren und Sie diese Yacht dabei beschädigen?

  • Wenn Sie Ihr Schiff verleihen, besteht dann die Haftpflicht auch für den, dem Sie Ihr Schiff zur Verfügung stellen?

      Stehen Ihnen im Schadenfall weltweit unabhängige
      Sachverständige zur Verfügung?

 

Lesen Sie auch: Yacht-Beschlagnahmeversicherung >>

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