Auf dieser Seite finden Sie ausgewählte Veröffentlichungen zu verschiedenen Rechtsthemen, die für Sie sicher einen hohen Informationswert haben und Sie daher sicherlich interessieren werden. Interessant ist dabei auch, dass die Mehrzahl der Fälle routinierten, erfahrenen Skippern passierte und wir daraus lernen müssen, dass auch Routine eine gewisse Gefahr in sich birgt.
Wir möchten auch nicht verschweigen, dass es sich bei keinem der Ereignisse um ein „theoretisches Thema“ handelt, sondern alle Beschreibungen aufgrund praktischer Ereignisse erfolgte, die jedem passieren können, der die Verantwortung für ein Schiff übernimmt. Um Ihnen ein umfassendes Informationsportal zu bieten, wird diese Seite ständig um neue relevante Rechtsfälle erweitert.
Wir wünschen Ihnen (und uns), dass Sie mit keinem dieser Themen jemals praktische Erfahrung sammeln müssen.
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Veröffentlichung in Boote Nr.: 10/2004
informatives Interview mit Dr. Schöchl, Chef von YACHT-POOL und Erfinder der Skipper-Haftpflichtversicherung.
siehe: „Die letzten beißen die Hunde… und das ist immer der Skipper“
Veröffentlichung in YACHT Nr.: 12/2005 Autor: Dr. Wychodil, Segler, Rechtsanwalt und YACHT-Autor.
Wie weit geht die Haftung des Skippers und was ist grobe Fahrlässigkeit.
siehe: „Skipper-Haftung Grobe Fahrlässigkeit“
über DM 6 Millionen und ihre Abwehr durch YACHT-POOL Skipper-Haftpflichtversicherung.
siehe: „Die Finger-Falle von Kythnos“
Mitunter wird über einen Crew-Vertrag versucht, die Haftung des Skippers einzuschränken oder zur Gänze auszuschließen. Wie weit dies wirksam und unwirksam ist
siehe: „Crewvertrag, unwirksamer Haftungsausschluß“
Bergekosten können im Falle einer Seenot zu einem erheblichen Problem für Skipper und Crew werden, dargestellt an einem praktischen Beispiel des vor Mallorca in Seenot geratenen Katamarans „My Way“.
siehe: „Bergekosten / Unfallverhütung / Unfallversicherung“
Der Fiskus kann beim Geschädigten mitkassieren.
siehe: „Bei Schadenersatz für Verdienstausfall kann der Fiskus mitkassieren“
Nicht für jeden Personenschaden an Bord haftet der Skipper.
Auch die Crew-Mitglieder tragen Verantwortung für ihre Sicherheit.
siehe: „Eigenverantwortung der Crew“
Ein Rechtsfall in Griechenland, der von YACHT-POOL mit der speziellen Skipper-Rechtsschutzversicherung geklärt wurde.
Bevor Sie ein Charterschiff übernehmen, sollten Sie es überprüfen.
siehe: „Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser“
Der Marktführer auf diesem Gebiet ist YACHT-POOL, der als erster ein Konzept für diesen Versicherungsschutz entwickelte und diese Versicherung unabhängig von der jeweiligen Charterfirma anbietet.
siehe: “Kautionsversicherung von YACHT-POOL“
Vielfach ist es mit dem reinen Kostenersatz für einen Schadenfall nicht getan.
Ein Schadenfall ist immer eine Ausnahmesituation und meistens verbunden mit Stress. YACHT-POOL hat daher für seine Kunden eine Helpline in Kroatien eingerichtet, die ab sofort „hilfsbereit“ ist.
siehe: „YACHT-POOL ist ‚Hilfs-bereit’“
Weshalb es so wichtig und daher jedem Skipper dringend anzuraten ist, diese Versicherungen zusammen abzuschließen, verdeutlicht folgender Fall, der sich leider in der Praxis und auf sehr tragische Weise erst vor kurzem in deutschen Gewässern an der Ostseeküste ereignet hat:
siehe: Verlust von Fingern .....
Auch für die Charterbranche werden, wie in der Reisebranche teilweise sog. „Rundum-Sorglos-Pakete“ angeboten. Damit ....
siehe: Charterversicherung ist kein Luxus
(YACHT 11/06)
Zum Thema Kautionsversicherung schreibt die YACHT in Ihrer Ausgabe 11/06 im Artikel „Teure Extras: Verwirrende Versicherungsofferte“ folgendes (auszugsweise Wiedergabe):