charter-kaution

YACHT-POOL-Bedingungen D03

Versichertes Risiko

  • Wenn die versicherte/n Person/en  vom Vercharterer  wegen eines Kasko-schadens berechtigt in Anspruch genommen wird/werden, haftet der Versicherer bis zur Höhe des eingetretenen Schadens, maximal jedoch bis zu der im Antrag genannten Versicherungssumme. Der Selbstbehalt je Schadenereignis beträgt 5 % der Kaution oder des niedrigeren Schadens, mindestens jedoch € 50,-.

  • Nutzungs-/Überlassungs- oder ähnliche Vereinbarungen zwischen Charterer und Vercharterer als Privatpersonen bedürfen jeweils der vorherigen Zustimmung des Versicherers und müssen YACHT-POOL bei Antragstellung vorliegen.

  • Die angekreuzte Kautionssumme darf nicht niedriger sein, als die im Chartervertrag vereinbarte.

  • Die Kautionsversicherung entbindet nicht von der Hinterlegung der Kaution an der Basis.

Versicherte Personen

Versicherungsschutz erhalten der Skipper als Versicherungsnehmer und die berechtigte Crew als mitversicherte Personen.

Schadenregulierung

Als Nachweis für den eingetretenen Schaden ist zu erbringen:

  • Rechnung im Original

  • Beleg über die geleistete Zahlung

  • detaillierte Beschreibung über Hergang und Umfang des Schadens. Diese Beschreibung ist vom Skipper und allen Crewmitgliedern durch ihre Unterschrift zu bestätigen.

  • Chartervertrag (Kopie)

  • Crewliste (Kopie)

Ausschlüsse

  • Der Versicherer ist von der Leistung frei, wenn der Versicherungsfall vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Das Regattarisiko ist - sofern nicht gesondert vereinbart - ausgeschlossen.

  • Die Kautionsversicherung gilt nicht für Skipper, die selbstständig Chartertörns gegen Entgelt organisieren oder gegen andere geldwerte Vorteile das Schiff führen; es sei denn, es ist in der Police eine andere Vereinbarung getroffen.

  • Motor- und Getriebeschäden sind nicht mitversichert.

  • Der Skipper ist verpflichtet, sich bei Rückgabe der Yacht die einwandfreie Rückgabe bestätigen zu lassen. Nachträgliche Kautionsforderungen können nicht anerkannt werden.

Weitere Vertragsgrundlagen

Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes.

YACHT-POOL Swiss GmbH   |   Freiestraße 25   |   CH- 8610 Uster   |   Tel: +41 44 941 49 57   |   Fax: +41 44 942 45 26